22.12Ebene 4
Herstellung von sonstigen Gummiwaren
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von anderen Waren aus natürlichem oder synthetischem Kautschuk, nicht vulkanisiert, vulkanisiert oder gehärtet:
- Platten, Blätter, Streifen, Stäbe und Profile aus Gummi
- Rohre, Röhren und Schläuche
- Förder- oder Treibbänder aus Gummi
- hygienische Gummiwaren: Kondome, Sauger, Wärmflaschen usw.
- Bekleidung aus Gummi
- Faden und Seile aus Gummi
- gummierte Garne und Gewebe
- Ringe, Formstücke und Dichtungen aus Gummi
- Walzenbezüge aus Gummi
- aufblasbare Matratzen aus Gummi
- aufblasbare Ballons
- Herstellung von Bürsten aus Gummi
- Herstellung von Pfeifenstielen aus Hartgummi
- Herstellung von Kämmen, Haarnadeln, Lockenwicklern und dergleichen aus Hartgummi
- Herstellung von Dehnungsfugen aus Gummi für das Baugewerbe
- Herstellung von zellulärem Kautschuklatex
- Herstellung von Fußbodenbelägen aus Gummi
Diese Klasse umfasst auch:
- Herstellung von Reparaturmaterialien aus Gummi
- Herstellung von mit Gummi getränkten, bestrichenen, überzogenen oder laminierten textilen Geweben
- Herstellung von Wasserbettmatratzen aus Gummi
- Herstellung von Badekappen und Badeschürzen aus Gummi
- Herstellung von Nassanzügen und Taucheranzügen aus Gummi
- Herstellung von Sexartikeln aus Gummi
- Herstellung von Bekleidung aus Latex
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Reifencordgewebe, siehe 13.96
- Herstellung von Bekleidung aus elastischen Geweben, siehe 14.22, 14.29
- Sohlen und andere Teile aus Gummi für Schuhe, siehe 15.20
- Herstellung von Leimen und Klebstoffen auf Kautschukbasis, siehe 20.59
- Herstellung von Rohgummiauflagen, siehe 22.11
- Herstellung von aufblasbaren Flößen und Booten, siehe 30.11, 30.12, 30.13
- Herstellung von Matratzen aus nicht überzogenem Zellkautschuk, siehe 31.00
- Herstellung von Sportartikeln aus Gummi (z. B. Schwimm- und Planschbecken), ausgenommen Bekleidung, siehe 32.30
- Herstellung von Spielen und Spielzeug aus Gummi (einschließlich Planschbecken für Kinder, aufblasbare Gummiboote für Kinder, aufblasbare Tiere aus Gummi, Bälle usw.), siehe 32.40
- Rückgewinnung von Gummi, siehe 38.21