30.11Ebene 4
Bau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau
Erläuterung
Diese Klasse umfasst den Bau ziviler Schiffe, ausgenommen Wasserfahrzeuge für Sport oder Freizeit, sowie den Bau schwimmender Vorrichtungen.
Diese Klasse umfasst:
- den Bau von Handelsschiffen:
- Fahrgastschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe, Schlepper
- den Bau von Fischereifahrzeugen, Fabrikschiffen und anderen Fahrzeugen zur Verarbeitung oder Konservierung von Fischereierzeugnissen
Diese Klasse umfasst auch:
- den Bau von Luftkissenfahrzeugen (ausgenommen Luftkissenfahrzeuge des Freizeittyps)
- den Bau von Bohrplattformen, schwimmend oder tauchend
- den Bau von schwimmenden Vorrichtungen, z. B.:
- Schwimmdocks, Pontons, Senkkästen, schwimmende Landungsstege, Bojen, schwimmende Tanks, Kähne, Leichter, schwimmende Krane, nicht der Freizeit dienende Schlauchboote usw.
- die Herstellung von Sektionen für Schiffe und schwimmende Vorrichtungen
- die Herstellung von Unterwasserdrohnen
- den werkseitigen Umbau von Schiffen
- den Einbau der technischen Innenausstattung von Booten
Diese Klasse umfasst nicht:
- die Herstellung von Schiffsteilen, ausgenommen große Rumpfsektionen:
- die Herstellung von Navigationsinstrumenten, siehe 26.51
- die Herstellung von Beleuchtungsausrüstung für Schiffe, siehe 27.40
- die werkseitige Überholung von Motoren ziviler Schiffe und Boote, siehe 28.11
- die Herstellung von amphibischen Kraftfahrzeugen, siehe 29.10, 30.40
- die Herstellung von aufblasbaren Booten oder Flößen für Freizeit und Sport, siehe 30.12
- den Bau von Yachten, siehe 30.12
- den Bau von militärischen Schiffen und Wasserfahrzeugen, siehe 30.13
- die spezialisierte Reparatur und Wartung ziviler Schiffe und schwimmender Vorrichtungen, siehe 33.15
- das Abwracken von Schiffen, siehe 38.21
- den nichttechnischen Innenausbau und die Innenausstattung von Booten, siehe 43.3