28.11Ebene 4
Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen, ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Hubkolbenverbrennungsmotoren, außer Antriebsmotoren für Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Krafträder:
- Schiffsmotoren
- Eisenbahnmotoren
- Herstellung von Teilen, die ausschließlich oder hauptsächlich in Verbrennungsmotoren verwendet werden (z. B. Kolben, Kolbenringe, Vergaser und dergleichen, außer für Kraftfahrzeuge)
- Herstellung von Ein- und Auslassventilen von Verbrennungsmotoren
- Herstellung von Turbinen und Teilen davon:
- Wasserdampfturbinen und andere Dampfturbinen
- Wasserturbinen, Wasserräder und deren Regler
- Windturbinen und -mühlen
- Gasturbinen, außer Turbostrahltriebwerken oder Turbopropellertriebwerken für den Antrieb von Luftfahrzeugen
- Herstellung von Kessel-Turbinen-Sätzen
- Herstellung von Turbinengeneratorsätzen, bestehend aus einer zusammengebauten Turbine und einem Generator
- Herstellung von Motoren für industrielle Anwendungen
- werksseitige Überholung von Schiffs- und Bootsmotoren
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von elektrischen Generatoren (außer Turbinengeneratorsätzen), siehe 27.11
- Herstellung von Stromerzeugungsaggregaten mit Antriebsmaschine (außer Turbinengeneratorsätzen), siehe 27.11
- Herstellung von Teilen von Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen, siehe 29.10
- Herstellung von elektrischen Ausrüstungen und Komponenten von Hubkolbenverbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge, siehe 29.3
- Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern für Kraftfahrzeuge, siehe 29.32
- Herstellung von Hubkolbenverbrennungsmotoren für Luftfahrzeuge, siehe 30.3
- Herstellung von Flugzeugtriebwerken, Turbostrahltriebwerken und Turbopropellertriebwerken, siehe 30.31, 30.32
- Herstellung von Antriebsmotoren für Krafträder, siehe 30.91
- Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern für Krafträder, siehe 30.91