30.31Ebene 4
Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile Zwecke
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Herstellung von Flugzeugen für die Beförderung von Gütern oder Personen, einschließlich für Freizeit- und Sportzwecke
- die Herstellung von Hubschraubern
- die Herstellung von Segelflugzeugen und Hängegleitern
- die Herstellung von Luftschiffen und Heißluftballonen
- die Herstellung von Teilen und Zubehör der Luftfahrzeuge dieser Klasse:
- große Baugruppen (z. B. Rümpfe, Tragflächen, Türen, Steuerflächen, Fahrwerke, Kraftstofftanks, Triebwerksgondeln)
- Luftschrauben, Hubschrauberrotoren und angetriebene Rotorblätter
- Triebwerke für zivile Luftfahrzeuge
- Turbostrahltriebwerke und Turboprop-Triebwerke, wie sie typischerweise an zivilen Luftfahrzeugen zu finden sind
- Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind
- die Herstellung von Bodenflugübungsgeräten
- die Herstellung von Flugkörpern für Raumfahrt- und zivile Zwecke
- die Herstellung von Raumfahrzeugen und Trägerraketen, Satelliten, Planetensonden, Orbitalstationen, Raumfähren
- die Herstellung von zivilen unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen)
Diese Klasse umfasst auch:
- die Überholung und den Umbau von zivilen Luftfahrzeugen oder Flugzeugtriebwerken
- die Herstellung von Sitzen für zivile Luftfahrzeuge
Diese Klasse umfasst nicht:
- die Herstellung von Fallschirmen, siehe 13.96
- die Herstellung von Flugkörpern für militärische Zwecke, siehe 25.30
- die Herstellung von Telekommunikationsausrüstung für Satelliten, siehe 26.30
- die Herstellung von Bordinstrumenten und Luftfahrtinstrumenten, siehe 26.51
- die Herstellung von Luftnavigationssystemen, siehe 26.51
- die Herstellung von Beleuchtungsausrüstung für Luftfahrzeuge, siehe 27.40
- die Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern, nicht für Kraftfahrzeuge oder Krafträder, siehe 28.11
- die Herstellung von Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge, Katapulten für Flugzeugträger und zugehöriger Ausrüstung, siehe 28.99
- die Herstellung von Zündteilen und anderen elektrischen Teilen für Verbrennungsmotoren, siehe 29.31
- die Herstellung von militärischen Luft- und Raumfahrzeugen, siehe 30.32
- die Herstellung von Drohnen für militärische Zwecke, siehe 30.32
- die Herstellung von Spielzeugdrohnen, siehe 32.40
- die Reparatur und Wartung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen, siehe 33.16