25.30Ebene 4
Herstellung von Waffen und Munition
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Herstellung von militärischen Waffen (z. B. Artilleriewaffen, Raketenwerfer, Flammenwerfer, Granatwerfer, Torpedorohre und ähnliche Werfer, Maschinengewehre)
- die Herstellung von Pistolen, Schrotflinten und Gewehren
- die Herstellung von Feder-, Luft- oder Gasgewehren und -pistolen usw.
- die Herstellung von Kriegsmunition
- die Herstellung von Patronen für Schrotflinten, Revolver und Pistolen
- die Herstellung von Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Flugkörpern und ähnlicher Kriegsmunition
Diese Klasse umfasst auch:
- die Herstellung von Feuerwaffen und Munition für Jagd, Sport oder Verteidigung
Diese Klasse umfasst nicht:
- die Herstellung von Zündhütchen, Zündern oder Signalraketen, siehe 20.59
- die Herstellung von Hiebmessern, Schwertern, Bajonetten usw., siehe 25.61
- die Herstellung von optischen Zielgeräten für Waffen, siehe 26.70
- die Herstellung von Aufbauten für Panzerfahrzeuge, siehe 29.20
- den Bau von Kriegsschiffen und -booten, siehe 30.13
- die Herstellung von militärischen Luft- und Raumfahrzeugen, siehe 30.32
- die Herstellung von Panzern und sonstigen gepanzerten und motorisierten Kampffahrzeugen, siehe 30.40