29.10Ebene 4
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
Erläuterung
Diese Klasse umfasst die Herstellung von Fahrzeugen mit Elektro-, Verbrennungs- und Hybridmotor sowie von autonomen Fahrzeugen.
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Personenkraftwagen
- Herstellung von Nutzfahrzeugen:
- Lieferwagen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen usw.
- Herstellung von Omnibussen, Oberleitungsbussen und Reisebussen
- Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren, einschließlich Elektromotoren
- Herstellung von sonstigen Kraftfahrzeugen, z. B.:
- Schneemobilen, Golfwagen, amphibischen Kraftfahrzeugen
- Fahrwerken für Straßenkehrmaschinen
- Geländefahrzeuge (ATV), Gokarts und Ähnliches, einschließlich Rennwagen
Diese Klasse umfasst auch:
- werkseitige Grundüberholung von Kraftfahrzeugmotoren
- Herstellung von mit Motoren ausgestatteten Fahrgestellen
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von Leuchten für Kraftfahrzeuge, siehe 27.40
- Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern, die nicht für Kraftfahrzeuge oder Krafträder bestimmt sind, siehe 28.11
- Herstellung von mit einem Kran ausgestatteten Arbeitskarren, siehe 28.22
- Herstellung von Ackerschleppern und Forstschleppern, siehe 28.30
- Herstellung von Raupenschleppern, siehe 28.30
- Herstellung von geländegängigen Muldenkippern, siehe 28.92
- Herstellung von Aufbauten für Kraftfahrzeuge (z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Fahrbüchereien, Betonmischfahrzeuge), siehe 29.20
- Herstellung von Aufbauten für gepanzerte Fahrzeuge, siehe 29.20
- Herstellung von elektrischen Teilen für Kraftfahrzeuge, siehe 29.31
- Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge, siehe 29.32
- Herstellung von Panzern und anderen militärischen Kampffahrzeugen, siehe 30.40
- Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen, siehe 95.31