28.30Ebene 4
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Ackerschleppern und Forstschleppern
- Herstellung von Raupenschleppern
- Herstellung von einachsigen (handgeführten) Schleppern
- Herstellung von Mähmaschinen, einschließlich Rasenmähern
- Herstellung von selbstladenden oder selbstentladenden Anhängern oder Sattelanhängern für landwirtschaftliche Zwecke
- Herstellung von Landmaschinen für die Bodenbearbeitung oder Bodenbestellung, z. B.:
- Pflüge, Eggen, Dungstreuer, Sämaschinen, Düngerstreuer usw.
- Herstellung von Erntemaschinen oder Dreschmaschinen, z. B.:
- Erntemaschinen, Dreschmaschinen, Sortiermaschinen usw.
- Herstellung von Melkmaschinen
- Herstellung von Spritzgeräten für die Land- oder Gartenwirtschaft
- Herstellung von verschiedenen Landmaschinen, z. B.:
- Maschinen für die Geflügelhaltung, Imkereigeräte, Geräte zur Futterbereitung usw.
- Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Klassieren von Eiern, Obst usw.
- Herstellung von Maschinen für die vertikale Landwirtschaft
Diese Klasse umfasst nicht:
- Herstellung von nicht angetriebenem Handwerkzeug der in der Land-, Garten- oder Forstwirtschaft verwendeten Art, siehe 25.63
- Herstellung von Förderern für den landwirtschaftlichen Gebrauch, siehe 28.22
- Herstellung von angetriebenem Handwerkzeug, siehe 28.24
- Herstellung von Erdbewegungsmaschinen, siehe 28.92
- Herstellung von Milchentrahmern, siehe 28.93
- Herstellung von Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Klassieren von Saatgut, Getreide oder getrockneten Hülsenfrüchten, siehe 28.93
- Herstellung von Sattelzugmaschinen, siehe 29.10
- Herstellung von Anhängern oder Sattelanhängern für andere als landwirtschaftliche Zwecke, siehe 29.20