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28.30Ebene 4

Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • Herstellung von Ackerschleppern und Forstschleppern
  • Herstellung von Raupenschleppern
  • Herstellung von einachsigen (handgeführten) Schleppern
  • Herstellung von Mähmaschinen, einschließlich Rasenmähern
  • Herstellung von selbstladenden oder selbstentladenden Anhängern oder Sattelanhängern für landwirtschaftliche Zwecke
  • Herstellung von Landmaschinen für die Bodenbearbeitung oder Bodenbestellung, z. B.:
    • Pflüge, Eggen, Dungstreuer, Sämaschinen, Düngerstreuer usw.
  • Herstellung von Erntemaschinen oder Dreschmaschinen, z. B.:
    • Erntemaschinen, Dreschmaschinen, Sortiermaschinen usw.
  • Herstellung von Melkmaschinen
  • Herstellung von Spritzgeräten für die Land- oder Gartenwirtschaft
  • Herstellung von verschiedenen Landmaschinen, z. B.:
    • Maschinen für die Geflügelhaltung, Imkereigeräte, Geräte zur Futterbereitung usw.
    • Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Klassieren von Eiern, Obst usw.
  • Herstellung von Maschinen für die vertikale Landwirtschaft

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Herstellung von nicht angetriebenem Handwerkzeug der in der Land-, Garten- oder Forstwirtschaft verwendeten Art, siehe 25.63
  • Herstellung von Förderern für den landwirtschaftlichen Gebrauch, siehe 28.22
  • Herstellung von angetriebenem Handwerkzeug, siehe 28.24
  • Herstellung von Erdbewegungsmaschinen, siehe 28.92
  • Herstellung von Milchentrahmern, siehe 28.93
  • Herstellung von Maschinen zum Reinigen, Sortieren oder Klassieren von Saatgut, Getreide oder getrockneten Hülsenfrüchten, siehe 28.93
  • Herstellung von Sattelzugmaschinen, siehe 29.10
  • Herstellung von Anhängern oder Sattelanhängern für andere als landwirtschaftliche Zwecke, siehe 29.20

Übergeordneter Code

28.3Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

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