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30.110Ebene 5

Bau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau

Building of civilian ships and floating structures

Erläuterung

Diese Klasse umfasst den Bau ziviler Schiffe, ausgenommen Wasserfahrzeuge für Sport oder Freizeit, sowie den Bau schwimmender Vorrichtungen.

Diese Klasse umfasst:

  • den Bau von Handelsschiffen:
    • Fahrgastschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe, Schlepper
  • den Bau von Fischereifahrzeugen, Fabrikschiffen und anderen Fahrzeugen zur Verarbeitung oder Konservierung von Fischereierzeugnissen

Diese Klasse umfasst auch:

  • den Bau von Luftkissenfahrzeugen (ausgenommen Luftkissenfahrzeuge des Freizeittyps)
  • den Bau von Bohrplattformen, schwimmend oder tauchend
  • den Bau von schwimmenden Vorrichtungen, z. B.:
    • Schwimmdocks, Pontons, Senkkästen, schwimmende Landungsstege, Bojen, schwimmende Tanks, Kähne, Leichter, schwimmende Krane, nicht der Freizeit dienende Schlauchboote usw.
  • die Herstellung von Sektionen für Schiffe und schwimmende Vorrichtungen
  • die Herstellung von Unterwasserdrohnen
  • den werkseitigen Umbau von Schiffen
  • den Einbau der technischen Innenausstattung von Booten

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Herstellung von Schiffsteilen, ausgenommen große Rumpfsektionen:
    • die Herstellung von Segeln, siehe 13.96
    • die Herstellung von Schiffsschrauben, siehe 25.99
    • die Herstellung von Ankern aus Eisen oder Stahl, siehe 25.99
    • die Herstellung von Schiffsmotoren, siehe 28.11
  • die Herstellung von Navigationsinstrumenten, siehe 26.51
  • die Herstellung von Beleuchtungsausrüstung für Schiffe, siehe 27.40
  • die werkseitige Überholung von Motoren ziviler Schiffe und Boote, siehe 28.11
  • die Herstellung von amphibischen Kraftfahrzeugen, siehe 29.10, 30.40
  • die Herstellung von aufblasbaren Booten oder Flößen für Freizeit und Sport, siehe 30.12
  • den Bau von Yachten, siehe 30.12
  • den Bau von militärischen Schiffen und Wasserfahrzeugen, siehe 30.13
  • die spezialisierte Reparatur und Wartung ziviler Schiffe und schwimmender Vorrichtungen, siehe 33.15
  • das Abwracken von Schiffen, siehe 38.21
  • den nichttechnischen Innenausbau und die Innenausstattung von Booten, siehe 43.3

Übergeordneter Code

30.11Bau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und Yachtbau

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