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25.21Ebene 4

Herstellung von Heizkörpern, Dampfkesseln und Kesseln zum Erzeugen von überhitztem Wasser

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • die Herstellung von nicht elektrisch beheizten Heizkörpern für Zentralheizungen
  • die Herstellung von Dampfkesseln oder sonstigen Dampferzeugern
  • die Herstellung von Hilfsapparaten für Dampfkessel oder sonstige Dampferzeuger (z. B. Economiser, Überhitzer, Dampfsammler und -speicher)
  • die Herstellung von Kondensatoren für Dampf- oder sonstige Dampfkraftanlagen
  • die Herstellung von Kernreaktoren, ausgenommen Isotopentrennanlagen
  • die Herstellung von Schiffs- oder Kraftwerkskesseln

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Herstellung von Elektroöfen und Warmwasserbereitern, siehe 27.51
  • die Herstellung von Kessel-Turbinen-Aggregaten, siehe 28.11
  • die Herstellung von Heizgeräten für den Haushalt, siehe 28.21
  • die Herstellung von Isotopentrennanlagen, siehe 28.99

Übergeordneter Code

25.2Herstellung von Metalltanks und -behältern

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