26.400Ebene 5
Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Manufacture of consumer electronics
Erläuterung
Diese Klasse umfasst die Herstellung von elektronischen Audio- und Videogeräten für die Heimunterhaltung, für Kraftfahrzeuge, für Beschallungsanlagen und für die Verstärkung von Musikinstrumenten.
Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von Videorecordern und Vervielfältigungsgeräten
- Herstellung von Fernsehgeräten
- Herstellung von Fernsehmonitoren und -bildschirmen
- Herstellung von Audioaufnahme- und -vervielfältigungsgeräten
- Herstellung von Multimediaprojektoren, die ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit Sende- und Empfangsgeräten für die Fernsehübertragung geeignet sind
- Herstellung von Stereogeräten
- Herstellung von Rundfunkempfängern
- Herstellung von Lautsprechersystemen
- Herstellung von Videokameras des Haushaltstyps
- Herstellung von Jukeboxen
- Herstellung von Verstärkern für Musikinstrumente und Beschallungsanlagen
- Herstellung von Mikrofonen
- Herstellung von Spielern für optische Datenträger mit optischen Lesesystemen
- Herstellung von Karaokegeräten
- Herstellung von Kopfhörern (z. B. für Radio, Stereo, Computer)
- Herstellung von Videospielkonsolen
- Herstellung von persönlichen Audio- und Videoheadsets, einschließlich Virtual-Reality-Headsets
- Herstellung von Audio- und Videogeräten für Heimkinos
Diese Klasse umfasst nicht:
- Reproduktion von bespielten Datenträgern (Computerdatenträger, Ton, Video usw.), siehe 18.20
- Herstellung von Computerperipheriegeräten und Computermonitoren, siehe 26.20
- Herstellung von Anrufbeantwortern, siehe 26.30
- Herstellung von Funkrufempfängern, siehe 26.30
- Herstellung von ferngesteuerten Geräten (Funk und Infrarot), siehe 26.30
- Herstellung von Sende- und Studiogeräten (z. B. Vervielfältigungsgeräte, Sende- und Empfangsantennen, kommerzielle Videokameras), siehe 26.30
- Herstellung von Antennen, siehe 26.30
- Herstellung von digitalen Fotoapparaten, siehe 26.70
- Herstellung von elektronischen Spielen mit fester (nicht austauschbarer) Software, siehe 32.40