81.30Ebene 4
Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- das Bepflanzen, die Pflege und die Instandhaltung von Parks und Gärten für:
- private und öffentliche Wohnungen
- öffentliche und halböffentliche Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, kirchliche Gebäude usw.)
- kommunale Anlagen (Parks, Grünflächen, Friedhöfe usw.)
- Straßenbegleitgrün (Straßen, Bahn- und Straßenbahnlinien, Wasserstraßen, Häfen)
- Industrie- und Geschäftsgebäude
- das Bepflanzen, die Pflege und die Instandhaltung von Grünflächen für:
- Gebäude (Dachgärten, Fassadenbegrünung, Innengärten usw.)
- Sportanlagen (Fußballplätze, Golfplätze usw.), Spielplätze, Liegewiesen und andere Freizeitparks
- stehende und fließende Gewässer (Becken, wechselfeuchte Bereiche, Teiche, Schwimmbäder, Gräben, Wasserläufe, Pflanzenkläranlagen)
- das Anpflanzen von Vegetation zum Schutz vor Lärm, Wind, Erosion, Sicht
- den Schutz und die Wiederherstellung von Landschaften (z. B. für Parks, Gärten)
- ingenieurökologische Arbeiten zum Zweck der ökologischen Erhaltung von Standorten
Diese Klasse umfasst auch:
- die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume (z. B. Pflanzentechnik, Renaturierung von Ökosystemen)
- Erosionsschutztätigkeiten in Berggebieten, Laichgründen und an Flussufern
- die Schaffung und Verlagerung von Lebensräumen von Arten (z. B. Nistkästen, Unterschlüpfe, Überwinterungsquartiere)
- Tätigkeiten zur Prävention, Bekämpfung und Abwehr der Einführung und Ausbreitung invasiver Arten in Fauna oder Flora
- das Umweltmanagement (z. B. die Durchführung von Schutz- und Pflegemaßnahmen für Dünen, Moore, Feuchtgebiete oder andere sensible Bereiche; ökologische Beweidung)
Diese Klasse umfasst nicht:
- Schutz- oder Wiederherstellungstätigkeiten von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen, siehe Abteilungen 01 und 02
- den kommerziellen Anbau und die kommerzielle Anpflanzung zum kommerziellen Anbau von Pflanzen, Bäumen, siehe Abteilungen 01 und 02
- Baumschulen und Forstbaumschulen, siehe 01.30, 02.10
- die Erhaltung von Flächen in gutem ökologischem Zustand für die landwirtschaftliche Nutzung, siehe 01.61
- die Wiederherstellung mariner Ökosysteme, siehe 03.30
- Bautätigkeiten zu Landschaftsgestaltungszwecken, siehe Abschnitt F
- Tätigkeiten der Landschaftsgestaltung und Architektur, siehe 71.11
- den Betrieb von Nationalparks, Naturschutzgebieten usw., einschließlich Erhaltung und Instandhaltung, siehe 91.42