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81.30Ebene 4

Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • das Bepflanzen, die Pflege und die Instandhaltung von Parks und Gärten für:
    • private und öffentliche Wohnungen
    • öffentliche und halböffentliche Gebäude (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgebäude, kirchliche Gebäude usw.)
    • kommunale Anlagen (Parks, Grünflächen, Friedhöfe usw.)
    • Straßenbegleitgrün (Straßen, Bahn- und Straßenbahnlinien, Wasserstraßen, Häfen)
    • Industrie- und Geschäftsgebäude
  • das Bepflanzen, die Pflege und die Instandhaltung von Grünflächen für:
    • Gebäude (Dachgärten, Fassadenbegrünung, Innengärten usw.)
    • Sportanlagen (Fußballplätze, Golfplätze usw.), Spielplätze, Liegewiesen und andere Freizeitparks
    • stehende und fließende Gewässer (Becken, wechselfeuchte Bereiche, Teiche, Schwimmbäder, Gräben, Wasserläufe, Pflanzenkläranlagen)
  • das Anpflanzen von Vegetation zum Schutz vor Lärm, Wind, Erosion, Sicht
  • den Schutz und die Wiederherstellung von Landschaften (z. B. für Parks, Gärten)
  • ingenieurökologische Arbeiten zum Zweck der ökologischen Erhaltung von Standorten

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume (z. B. Pflanzentechnik, Renaturierung von Ökosystemen)
  • Erosionsschutztätigkeiten in Berggebieten, Laichgründen und an Flussufern
  • die Schaffung und Verlagerung von Lebensräumen von Arten (z. B. Nistkästen, Unterschlüpfe, Überwinterungsquartiere)
  • Tätigkeiten zur Prävention, Bekämpfung und Abwehr der Einführung und Ausbreitung invasiver Arten in Fauna oder Flora
  • das Umweltmanagement (z. B. die Durchführung von Schutz- und Pflegemaßnahmen für Dünen, Moore, Feuchtgebiete oder andere sensible Bereiche; ökologische Beweidung)

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Schutz- oder Wiederherstellungstätigkeiten von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen, siehe Abteilungen 01 und 02
  • den kommerziellen Anbau und die kommerzielle Anpflanzung zum kommerziellen Anbau von Pflanzen, Bäumen, siehe Abteilungen 01 und 02
  • Baumschulen und Forstbaumschulen, siehe 01.30, 02.10
  • die Erhaltung von Flächen in gutem ökologischem Zustand für die landwirtschaftliche Nutzung, siehe 01.61
  • die Wiederherstellung mariner Ökosysteme, siehe 03.30
  • Bautätigkeiten zu Landschaftsgestaltungszwecken, siehe Abschnitt F
  • Tätigkeiten der Landschaftsgestaltung und Architektur, siehe 71.11
  • den Betrieb von Nationalparks, Naturschutzgebieten usw., einschließlich Erhaltung und Instandhaltung, siehe 91.42

Übergeordneter Code

81.3Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen

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