01.50Ebene 4
Gemischte Landwirtschaft
Erläuterung
ANWENDUNGSREGEL
Die Gesamtgröße des landwirtschaftlichen Betriebs ist kein bestimmender Faktor. Beträgt in einer bestimmten Einheit entweder die Erzeugung von pflanzlichen Erzeugnissen oder die Erzeugung von Tieren 66 % oder mehr der Standardproduktion, so sind die kombinierten Tätigkeiten nicht hier einzuordnen, sondern dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung zuzuordnen.
Diese Klasse umfasst:
- die kombinierte Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen ohne spezialisierte Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen
Diese Klasse umfasst nicht: