01.500Ebene 5
Gemischte Landwirtschaft
Mixed farming
Erläuterung
ANWENDUNGSREGEL
Die Gesamtgröße des landwirtschaftlichen Betriebs ist kein bestimmender Faktor. Beträgt in einer bestimmten Einheit entweder die Erzeugung von pflanzlichen Erzeugnissen oder die Erzeugung von Tieren 66 % oder mehr der Standardproduktion, so sind die kombinierten Tätigkeiten nicht hier einzuordnen, sondern dem Pflanzenbau oder der Tierhaltung zuzuordnen.
Diese Klasse umfasst:
- die kombinierte Erzeugung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen ohne spezialisierte Erzeugung von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen
Diese Klasse umfasst nicht: