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13.30Ebene 4

Veredlung von Textilien und Bekleidung

Erläuterung

Diese Klasse umfasst die Veredlung von Textilien und Bekleidung, mit anderen Worten das Bleichen, Färben, Ausrüsten und ähnliche Tätigkeiten.

Diese Klasse umfasst:

  • das Bleichen und Färben von Textilfasern, Garnen, Geweben und Textilwaren, einschließlich Bekleidung
  • das Ausrüsten, Trocknen, Dämpfen, Schrumpfen, Ausbessern, Sanforisieren und Merzerisieren von Textilien und Textilwaren, einschließlich Bekleidung

Diese Klasse umfasst auch:

  • das Bleichen von Jeans
  • das Plissieren und ähnliche Arbeiten an Textilien
  • das Wasserdichtmachen, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren von gekauften Kleidungsstücken
  • das Bedrucken von Geweben als Zwischenschritt bei der Herstellung von Textilien

Diese Klasse umfasst nicht:

  • das Bedrucken, einschließlich Siebdruck, von Textilien und Bekleidung, das kein Zwischenschritt bei der Herstellung von Textilien ist, siehe 18.12
  • das Lasergravieren von Textilien, siehe 18.12
  • die Herstellung von Geweben, die mit Kautschuk imprägniert, beschichtet, überzogen oder kaschiert sind, wenn Kautschuk der Hauptbestandteil ist, siehe 22.12

Übergeordneter Code

13.3Veredlung von Textilien und Bekleidung

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