13.30Ebene 4
Veredlung von Textilien und Bekleidung
Erläuterung
Diese Klasse umfasst die Veredlung von Textilien und Bekleidung, mit anderen Worten das Bleichen, Färben, Ausrüsten und ähnliche Tätigkeiten.
Diese Klasse umfasst:
- das Bleichen und Färben von Textilfasern, Garnen, Geweben und Textilwaren, einschließlich Bekleidung
- das Ausrüsten, Trocknen, Dämpfen, Schrumpfen, Ausbessern, Sanforisieren und Merzerisieren von Textilien und Textilwaren, einschließlich Bekleidung
Diese Klasse umfasst auch:
- das Bleichen von Jeans
- das Plissieren und ähnliche Arbeiten an Textilien
- das Wasserdichtmachen, Beschichten, Gummieren oder Imprägnieren von gekauften Kleidungsstücken
- das Bedrucken von Geweben als Zwischenschritt bei der Herstellung von Textilien
Diese Klasse umfasst nicht:
- das Bedrucken, einschließlich Siebdruck, von Textilien und Bekleidung, das kein Zwischenschritt bei der Herstellung von Textilien ist, siehe 18.12
- das Lasergravieren von Textilien, siehe 18.12
- die Herstellung von Geweben, die mit Kautschuk imprägniert, beschichtet, überzogen oder kaschiert sind, wenn Kautschuk der Hauptbestandteil ist, siehe 22.12