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32.20Ebene 4

Herstellung von Musikinstrumenten

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • Herstellung von Saiteninstrumenten
  • Herstellung von Tasten-Saiteninstrumenten, einschließlich automatischer Klaviere
  • Herstellung von Tasten-Pfeifenorgeln, Harmonien und ähnlichen Tasteninstrumenten mit freien Metallzungen
  • Herstellung von Akkordeons und ähnlichen Instrumenten, einschließlich Mundharmonikas
  • Herstellung von Blasinstrumenten
  • Herstellung von Schlaginstrumenten (z. B. Trommeln, Xylophone, Becken, Kastagnetten, Maracas)
  • Herstellung von Musikinstrumenten, die den Klang elektronisch erzeugen (z. B. Digitalklaviere, Synthesizer)
  • Herstellung von Spieldosen, Jahrmarktorgeln, Calliopes usw.
  • Herstellung von Teilen und Zubehör für Instrumente, z. B.:
    • Metronome, Stimmgabeln, Stimmpfeifen, Karten, Scheiben und Walzen für automatische mechanische Instrumente

Diese Klasse umfasst auch:

  • Herstellung von Pfeifen, Signalhörnern und anderen mit dem Mund geblasenen Schallsignalinstrumenten

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Vervielfältigung von bespielten Ton- und Videobändern und -platten, siehe 18.20
  • Herstellung von Mikrofonen, Verstärkern, Lautsprechern, Kopfhörern und ähnlichen Komponenten, siehe 26.40
  • Herstellung von Plattenspielern, Tonbandgeräten usw., siehe 26.40
  • Herstellung von Spielzeugmusikinstrumenten, siehe 32.40
  • Verlegen von bespielten Ton- und Videobändern und -platten, siehe 59.20
  • Reparatur von Musikinstrumenten, die nicht als Kulturerbe gelten und nicht historisch sind, siehe 95.29
  • Klavierstimmen, siehe 95.29

Übergeordneter Code

32.2Herstellung von Musikinstrumenten

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