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50.20Ebene 4

Güterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • die Beförderung von Fracht auf Meeren und in Küstengewässern
  • die Beförderung durch Schleppen oder Schieben von Schuten, Bohrinseln usw.

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Vermietung von Schiffen mit Besatzung für die See- und Küstenfrachtschifffahrt
  • die Fährbeförderung von unbegleiteten Fahrzeugen

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Fährbeförderung von Personen mit oder ohne Fahrzeug, siehe 50.10
  • die Lagerung von Fracht, siehe 52.10
  • Hafenbetrieb und sonstige Hilfstätigkeiten (z. B. Anlegen, Lotsen, Leichtern, Schiffsbergung), siehe 52.22
  • den Frachtumschlag, siehe 52.24
  • die Vermietung von Handelsschiffen oder -booten ohne Besatzung, siehe 77.34

Übergeordneter Code

50.2Güterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt

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