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61.10Ebene 4

Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • den Betrieb, die Wartung oder die Bereitstellung des Zugangs zu Einrichtungen für die Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Video über drahtgebundene, drahtlose oder satellitengestützte Telekommunikationsinfrastruktur, einschließlich:
    • des Betriebs und der Wartung von Vermittlungs- und Übertragungseinrichtungen zur Bereitstellung einer Punkt-zu-Punkt-Kommunikation über Festnetzleitungen, Richtfunk oder eine Kombination aus Festnetzleitungen und Satellitenverbindungen
    • des Betriebs von Kabelverteilsystemen (z. B. für die Verteilung von Daten und Fernsehsignalen), mit oder ohne Bereitstellung von Video-on-Demand-Diensten Dritter für die Kunden
    • der Bereitstellung von Internetzugang durch den Betreiber der Infrastruktur
    • der Wartung und des Betriebs von Mobilfunk- und anderen drahtlosen Telekommunikationsnetzen (einschließlich Funkrufsystemen)
    • der Lieferung von visuellen, akustischen oder textlichen Programmen, die von Kabelnetzen, lokalen Fernsehsendern oder Rundfunknetzen empfangen werden, an die Verbraucher über Direktempfangs-Satellitensysteme (Direct-to-Home) oder über Internetprotokoll-Fernsehen (die hier eingeordneten Einheiten produzieren in der Regel kein Programmmaterial)
    • der Bereitstellung von Sprache über Internetprotokoll (VoIP) durch den Betreiber der Infrastruktur

Die Übertragungseinrichtungen, die diese Tätigkeiten ausführen, können auf einer einzigen Technologie oder einer Kombination von Technologien beruhen.

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Installation von Verkabelungen für Telekommunikation, Computernetze und Kabelfernsehen in Gebäuden, einschließlich Glasfaserverkabelung, ohne Betrieb von Einrichtungen für die Datenübertragung, siehe 43.21
  • die Veröffentlichung von Anwendungen für Instant Messaging oder satellitengestützte Geolokalisierung, siehe 58.29
  • Tätigkeiten des Weiterverkaufs von Telekommunikation und Vermittlungsdienstleistungen für Telekommunikation, siehe 61.20
  • die Bereitstellung von Telefon- und Internetzugang in öffentlich zugänglichen Einrichtungen (z. B. Internetcafés), siehe 61.20
  • die Bereitstellung von Sprache über Internetprotokoll (VoIP), ohne Betrieb von Einrichtungen für die Datenübertragung, siehe 61.90

Übergeordneter Code

61.1Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation

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