KEbene 1
TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Erläuterung
Dieser Abschnitt umfasst die Telekommunikations- und damit verbundenen Dienstleistungen, mit anderen Worten die Übertragung von Sprache, Daten, Text, Ton und Video (Abteilung 61), die Computerprogrammierung, die Beratung und damit verbundene Tätigkeiten (Abteilung 62) sowie die Bereitstellung von Recheninfrastruktur, die Datenverarbeitung, das Hosting und sonstige Informationsdienstleistungen (Abteilung 63).
Dieser Abschnitt umfasst nicht:
- das Verlegen, die Ausstrahlung und die Inhaltsproduktion, einschließlich des Verlegens von Software, der Nachbearbeitungsdienste zur Umwandlung von Audio- und Videoinhalten in Streamingformate und der unabhängigen Bereitstellung von Diensten für das Streaming von Audio- und Videoinhalten auf Abruf oder für den Vertrieb über Download durch Dritte, siehe Abschnitt J
- die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen unter Verwendung veröffentlichter Software für Finanz- und Versicherungstechnologien, siehe Abschnitt L
- die Tätigkeiten von Glücksspielseiten, siehe 92.00
- die Reparatur und Wartung von Computern und Kommunikationsgeräten, siehe 95.10