62Ebene 2
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Erläuterung
Diese Abteilung umfasst:
- Tätigkeiten der Bereitstellung von Fachwissen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, der Gestaltung von Struktur und Inhalt von Software und Anwendungen und/oder deren Erstellung, Änderung, Anpassung, Prüfung und Unterstützung
- die Planung und Gestaltung von Computersystemen, die Computerhardware, Software und Kommunikationstechnologien integrieren
- die Verwaltung und den Betrieb der Computersysteme und/oder Datenverarbeitungsanlagen der Kunden vor Ort
- Beratungsdienstleistungen zu Computerhardware, Software und Systemen
Diese Abteilung umfasst nicht:
- die Veröffentlichung von Software, siehe Abteilung 58
- die Bereitstellung von Online-Gaming-/Videospiel-Websites, die nicht mit deren Veröffentlichung verbunden ist, siehe Abteilung 60
- die Bereitstellung von IT-Infrastruktur, Datenverarbeitung und Hosting, siehe Abteilung 63
- die Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen unter Verwendung veröffentlichter Software für Finanz- und Versicherungstechnologien, siehe Abschnitt L
- die Tätigkeiten von Glücksspiel-Websites, siehe 92.00
- die Reparatur und Wartung von Computern und Kommunikationsgeräten, siehe 95.10