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58.29Ebene 4

Verlegen van sonstiger Software

Verlegen von sonstiger Software

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • das Verlegen sonstiger Software, einschließlich:
    • Betriebssysteme
    • Unternehmensanwendungen und andere Anwendungen (z. B. Distributed-Ledger-Technologie (DLT), Finanztechnologiesoftware)
    • Cybersicherheitssoftware
    • Modellierungssoftware

Diese Klasse umfasst auch:

  • Vermittlungsdienstleistungen für das Verlegen und das Herunterladen von Software

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Vervielfältigung von Software, siehe 18.20
  • den Einzelhandel mit nicht kundenspezifischer Software auf physischen Datenträgern, siehe 47.40
  • das Verlegen von Videospielen, siehe 58.21
  • die Online-Bereitstellung von Software, die nicht mit dem Verlegen verbunden ist, siehe 60.39
  • den Betrieb von Online-Gaming-/Videospiel-Sites, der nicht mit dem Verlegen verbunden ist, siehe 60.39
  • die Entwicklung von Software, die nicht mit dem Verlegen verbunden ist, siehe 62.10
  • die Übersetzung oder Anpassung nicht kundenspezifischer Software für einen bestimmten Markt gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis, siehe 62.10
  • das Hosting von Anwendungen, siehe 63.10
  • die Nutzung verlegter Software zur Erbringung von Finanz- und Versicherungstätigkeiten, siehe Abschnitt L

Übergeordneter Code

58.2Verlegen von Software

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