94.99Ebene 4
Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g.
Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die Tätigkeiten von Organisationen (die keiner politischen Partei direkt angeschlossen sind), die ein öffentliches Anliegen oder Thema durch Aufklärung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw. fördern:
- Bürgerinitiativen oder Protestbewegungen
- Umwelt- und Ökologiebewegungen
- Organisationen zur Unterstützung von Gemeinschafts- und Bildungseinrichtungen a. n. g.
- Organisationen zum Schutz und zur Besserstellung bestimmter Gruppen (z. B. ethnische Gruppen und Minderheiten)
- Vereinigungen zu patriotischen Zwecken, einschließlich Kriegsveteranenvereinigungen
- Vereinigungen zur Förderung der Gesundheit
- Vereinigungen zum Schutz von Tieren
- Verbrauchervereinigungen
- die Tätigkeiten von Automobilvereinigungen (außer sportlichen)
- die Tätigkeiten von Vereinigungen zum Zweck der geselligen Kontaktpflege (z. B. Rotary Clubs, Logen)
- die Tätigkeiten von Jugendvereinigungen (z. B. Pfadfindervereinigungen, Jugendvereinigungen, Studentenvereinigungen, Clubs, Studentenverbindungen)
- die Tätigkeiten von Vereinigungen zur Ausübung kultureller oder Freizeitaktivitäten oder eines Hobbys, außer Sport oder Spielen (z. B. Poesie-, Literatur- und Buchclubs, Geschichtsclubs, Gartenclubs, Film- und Fotoclubs, Musik- und Kunstclubs, Bastel- und Sammlerclubs, gesellige Clubs, Karnevalsvereine)
Diese Klasse umfasst auch:
- die Vergabe von Zuschüssen durch Vereinigungen oder andere
- die Tätigkeiten philanthropischer Vermittler und die Tätigkeiten zur Förderung des Ehrenamts
- die Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität
- Dienstleistungstätigkeiten zur Förderung der Jagd und des Fallenstellens
Diese Klasse umfasst nicht:
- wohltätige Tätigkeiten wie die Mittelbeschaffung für die Sozialarbeit, siehe 88.99
- die Tätigkeiten von Sportvereinen, siehe 93.12
- die Tätigkeiten von Sportverbänden, siehe 93.19
- die Tätigkeiten von Berufsorganisationen, siehe 94.12
- die Tätigkeiten internationaler Organisationen im Rahmen internationaler Verträge zwischen Staaten, siehe 99.00