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94.99Ebene 4

Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a.n.g.

Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • die Tätigkeiten von Organisationen (die keiner politischen Partei direkt angeschlossen sind), die ein öffentliches Anliegen oder Thema durch Aufklärung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw. fördern:
    • Bürgerinitiativen oder Protestbewegungen
    • Umwelt- und Ökologiebewegungen
    • Organisationen zur Unterstützung von Gemeinschafts- und Bildungseinrichtungen a. n. g.
    • Organisationen zum Schutz und zur Besserstellung bestimmter Gruppen (z. B. ethnische Gruppen und Minderheiten)
    • Vereinigungen zu patriotischen Zwecken, einschließlich Kriegsveteranenvereinigungen
    • Vereinigungen zur Förderung der Gesundheit
    • Vereinigungen zum Schutz von Tieren
    • Verbrauchervereinigungen
  • die Tätigkeiten von Automobilvereinigungen (außer sportlichen)
  • die Tätigkeiten von Vereinigungen zum Zweck der geselligen Kontaktpflege (z. B. Rotary Clubs, Logen)
  • die Tätigkeiten von Jugendvereinigungen (z. B. Pfadfindervereinigungen, Jugendvereinigungen, Studentenvereinigungen, Clubs, Studentenverbindungen)
  • die Tätigkeiten von Vereinigungen zur Ausübung kultureller oder Freizeitaktivitäten oder eines Hobbys, außer Sport oder Spielen (z. B. Poesie-, Literatur- und Buchclubs, Geschichtsclubs, Gartenclubs, Film- und Fotoclubs, Musik- und Kunstclubs, Bastel- und Sammlerclubs, gesellige Clubs, Karnevalsvereine)

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Vergabe von Zuschüssen durch Vereinigungen oder andere
  • die Tätigkeiten philanthropischer Vermittler und die Tätigkeiten zur Förderung des Ehrenamts
  • die Tätigkeiten der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität
  • Dienstleistungstätigkeiten zur Förderung der Jagd und des Fallenstellens

Diese Klasse umfasst nicht:

  • wohltätige Tätigkeiten wie die Mittelbeschaffung für die Sozialarbeit, siehe 88.99
  • die Tätigkeiten von Sportvereinen, siehe 93.12
  • die Tätigkeiten von Sportverbänden, siehe 93.19
  • die Tätigkeiten von Berufsorganisationen, siehe 94.12
  • die Tätigkeiten internationaler Organisationen im Rahmen internationaler Verträge zwischen Staaten, siehe 99.00

Übergeordneter Code

94.9Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen

Untercodes6