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30.400Ebene 5

Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen

Manufacture of military fighting vehicles

Erläuterung

Diese Klasse umfasst die Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen, ob mit Waffen ausgerüstet oder nicht, und von Teilen solcher Fahrzeuge, zum Beispiel:

  • die Herstellung von Panzern
  • die Herstellung von gepanzerten Kampffahrzeugen zur Personenbeförderung
  • die Herstellung von gepanzerten Versorgungsfahrzeugen oder gepanzerten Bergungsfahrzeugen mit Kranen
  • die Herstellung von gepanzerten amphibischen Militärfahrzeugen
  • die Herstellung von ferngesteuerten Panzern
  • die Herstellung von Karosserien gepanzerter Kampffahrzeuge und Teilen davon (z. B. gepanzerte Türme, gepanzerte Türen und Abdeckungen)
  • die Herstellung von Panzerplatten, die als Teile militärischer Kampffahrzeuge erkennbar sind
  • die Herstellung von Spezialketten und Spezialrädern sowie Antriebsrädern für gepanzerte Kampffahrzeuge

Diese Klasse umfasst auch:

  • die werkseitige Überholung und den Wiederaufbau von militärischen Kampffahrzeugen

Diese Klasse umfasst nicht:

  • die Herstellung von Waffen und Munition, siehe 25.30
  • die Herstellung von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit leichter Panzerung oder mit abnehmbarer Panzerung, siehe 29.10
  • die Herstellung von militärischen Schiffen, siehe 30.13
  • die Herstellung von Drohnen für militärische Zwecke, siehe 30.32
  • die Reparatur und Wartung von militärischen Kampffahrzeugen, siehe 33.18

Übergeordneter Code

30.40Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen