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60.200Ebene 5

Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten

Television programming, broadcasting and video distribution activities

Erläuterung

Diese Klasse umfasst die Erstellung eines vollständigen Fernsehsenderprogramms aus gekauften Programmbestandteilen (zum Beispiel Filmen, Dokumentationen), selbst produzierten Programmbestandteilen (zum Beispiel Lokalnachrichten, Live-Berichten) oder einer Kombination davon.

Dieses vollständige Fernsehprogramm kann entweder von der produzierenden Einheit ausgestrahlt oder zur Übertragung durch einen dritten Betreiber von Übertragungseinrichtungen (zum Beispiel Kabelunternehmen, Satellitenfernsehanbieter) produziert werden.

Die Programmgestaltung kann allgemeiner oder spezialisierter Art sein (zum Beispiel thematische Formate wie Nachrichten, Sport, Bildung, jugendorientierte Programme), kann den Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt werden oder nur auf Abonnementbasis verfügbar sein.

Diese Klasse umfasst auch:

  • die Programmgestaltung von Video-on-Demand-Kanälen
  • Dienstleistungen für Videostreaming und Download, die nicht mit deren Verlegen verbunden sind
  • die Ausstrahlung von Live-Auftritten und -Veranstaltungen
  • den Betrieb von Videospiel-Streaming-Sites

Diese Klasse umfasst nicht:

  • Videospielverleger, Dienstleistungen für den Streaming- und Download-Vertrieb von Videospielverlegern, siehe 58.21
  • die Produktion von Bestandteilen von Fernsehprogrammen (Filme, Dokumentationen, Talkshows, Werbespots usw.), siehe 59.11
  • das Zusammenstellen eines Kanalpakets und die Übertragung dieses Pakets an die Zuschauer durch Betreiber von Kabel- oder Satellitenübertragungsnetzen, siehe 61.10
  • die Bereitstellung technischer Infrastruktur im Zusammenhang mit Videostreamingdiensten, Datenverarbeitungsdienste und damit verbundene Tätigkeiten, siehe 63.10
  • die Vermietung aufgezeichneter Videos auf physischen Datenträgern an die breite Öffentlichkeit, siehe 77.22

Übergeordneter Code

60.20Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten

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