03.110Ebene 5
Meeresfischerei
Marine fishing
Erläuterung
Diese Klasse umfasst:
- die gewerbsmäßige Fischerei in Meeres- und Küstengewässern
- den Fang von Meereskrebstieren und -weichtieren
- den Walfang
- den Fang von im Meer lebenden Wassertieren (z. B. Schildkröten, Seescheiden, Manteltiere, Seeigel)
Diese Klasse umfasst auch:
- das Sammeln sonstiger im Meer lebender Organismen und Materialien (z. B. natürliche Perlen, Schwämme, Korallen, Seetang, Algen)
Diese Klasse umfasst nicht:
- den Fang von Meeressäugetieren außer Walen (z. B. Robben, Walrosse), siehe 01.70
- die Verarbeitung von Walen auf Fabrikschiffen, siehe 10.11
- die Verarbeitung von Fischen, Krebstieren und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in landgestützten Betrieben, siehe 10.20
- die Vermietung von Sportbooten mit Besatzung für die See- und Küstenschifffahrt (z. B. für Angelausflüge), siehe 50.10
- Dienstleistungen zur Inspektion, zum Schutz und zur Überwachung der Fischerei, siehe 84.24
- die zu Sport- oder Freizeitzwecken ausgeübte Fischerei und damit verbundene Dienstleistungen, siehe 93.19
- den Betrieb von Sportfischereigebieten, siehe 93.19