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03.110Ebene 5

Meeresfischerei

Marine fishing

Erläuterung

Diese Klasse umfasst:

  • die gewerbsmäßige Fischerei in Meeres- und Küstengewässern
  • den Fang von Meereskrebstieren und -weichtieren
  • den Walfang
  • den Fang von im Meer lebenden Wassertieren (z. B. Schildkröten, Seescheiden, Manteltiere, Seeigel)

Diese Klasse umfasst auch:

  • das Sammeln sonstiger im Meer lebender Organismen und Materialien (z. B. natürliche Perlen, Schwämme, Korallen, Seetang, Algen)

Diese Klasse umfasst nicht:

  • den Fang von Meeressäugetieren außer Walen (z. B. Robben, Walrosse), siehe 01.70
  • die Verarbeitung von Walen auf Fabrikschiffen, siehe 10.11
  • die Verarbeitung von Fischen, Krebstieren und Weichtieren auf Fabrikschiffen oder in landgestützten Betrieben, siehe 10.20
  • die Vermietung von Sportbooten mit Besatzung für die See- und Küstenschifffahrt (z. B. für Angelausflüge), siehe 50.10
  • Dienstleistungen zur Inspektion, zum Schutz und zur Überwachung der Fischerei, siehe 84.24
  • die zu Sport- oder Freizeitzwecken ausgeübte Fischerei und damit verbundene Dienstleistungen, siehe 93.19
  • den Betrieb von Sportfischereigebieten, siehe 93.19

Übergeordneter Code

03.11Meeresfischerei

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